Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator
(SiGeKo)
Der SiGeKo ist auf Baustellen für die Koordination und Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen zuständig, wenn mehrere Firmen gleichzeitig arbeiten. Er erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), koordiniert die verschiedenen Gewerke, identifiziert Gefahren und berät den Bauherrn und die Planer in Fragen des Arbeitsschutzes.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.
Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Seine Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Er hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält. Zudem fertigt er die sogenannten „Unterlage“ an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen.
In der Bauphase organisiert und koordiniert er die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren.
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
….
4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
…“
Quelle: § 4 Allgemeine Grundsätze aus dem Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM
Die Erstellung der Vorankündigung
Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes inkl. der Anlagen
Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes inkl. der Anlagen
Erarbeitung der Unterlagen für spätere Arbeiten (Instandhaltung)
Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Mängeln
Protokollerstellung der Baustellenüberwachung
Beratung des Bauherrn in Fragen des Arbeitschutzes

