Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator
(SiGeKo)

Der SiGeKo ist auf Baustellen für die Koordination und Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen zuständig, wenn mehrere Firmen gleichzeitig arbeiten. Er erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), koordiniert die verschiedenen Gewerke, identifiziert Gefahren und berät den Bauherrn und die Planer in Fragen des Arbeitsschutzes.

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Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
….
4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
…“

Quelle: § 4 Allgemeine Grundsätze aus dem Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM

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Die Erstellung der Vorankündigung

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Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz

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Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes inkl. der Anlagen

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Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes inkl. der Anlagen

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Erarbeitung der Unterlagen für spätere Arbeiten (Instandhaltung)

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Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle

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Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Mängeln

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Protokollerstellung der Baustellenüberwachung

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Beratung des Bauherrn in Fragen des Arbeitschutzes